Verhaltenscodex

Rahmenbedingungen der Stiftung "die neue Zeit"

Die Stiftung "die neue zeit", als Eigentümerin des Geländes, gibt die Verhaltensregeln vor und ist in der Zweckbeschreibung der Stiftung wie folgt formuliert:

"Die Stiftung bezweckt die Schaffung und Erhaltung geeigneter Voraussetzungen im Sinne der Lebensreform, das heisst, die Stiftung soll ideell und wirtschaftlich so verwaltet werden, dass sie für alle Zeiten umfassenden Lebensreformern und solchen, die danach streben, für Freizeit und Ferien eine Erholungsstätte gesunden, friedlichen Lebens bietet.

Nikotin, Alkohol und Fleisch aller Art sind strikte zu meiden.

Im Rahmen der jeweils geltenden Landesgesetze wird nackt oder möglichst wenig bekleidet in Wasser, Luft und Sonne gebadet, gespielt, Gymnastik und Sport betrieben. " 

Quelle:  http://www.die-neue-zeit.ch/stiftung-die-neue-zeit/index.html

 

Weiterführende Infos zur Stiftung siehe Internet: http://www.die-neue-zeit.ch/

 

Gelände-Reglement des Vereins Natürlich Sitzberg

Dieses Reglement umschreibt unter anderem das gewünschte Verhalten auf dem Gelände.
Wir sprechen uns alle mit du an. Je nach Temperaturen und eigenem Empfinden bewegen wir uns
nackt. Dabei begegnen wir uns mit Respekt, Toleranz und Offenheit. Gegen aussen werden keine
Namen von Besuchern bekanntgegeben.
Das Fotografieren und Filmen, mit welchen Geräten auch immer ist grundsätzlich verboten. In
Ausnahmefällen ist dies mit Zustimmung der erfassten Personen und der Geländeleitung oder dem
Vereinsdelegierten gestattet. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.
Voyeurismus und Exhibitionismus werden nicht toleriert und ziehen Sanktionen nach sich:
Wegweisen, Geländeverbot, Ausschluss aus dem Verein, Anzeige bei der Polizei.
Der definitive Entscheid über die Sanktionen liegt bei der Mitgliederversammlung.
Um die Sanktionen einzuleiten ist ein Mitglied des Vorstandes oder die zuständige Geländeleitung
ermächtigt.
Das Gelände gehört der Stiftung „die neue zeit“ und ist durch uns gepachtet. Durch den Stiftungs-
zweck ist unter anderem der Konsum von Fleisch, Alkohol, Tabak und deren Produkte untersagt.
Von der Mitgliederversammlung am 18.10.14 gemeinsam ergänzt und angenommen.

Dieses Reglement steht auch als pdf-Dokument zum Downloaden bereit, siehe: Alle anderen Reglemente

Wir sind ein Privatgelände. Versicherung ist Sache des Gastes. Betreten unseres Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.